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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der
concedis Digitalagentur GmbH
(FN 450587d)

1050 Wien, Schönbrunner Straße 120/4-5 (Firmensitz),
und 3100 St. Pölten, Wiener Straße 22 (Betriebsstandort)

Stand 12. April 2018

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der concedis Digitalagentur GmbH - im Folgenden kurz concedis - abgeändert oder ausgeschlossen werden. Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen; diese werden auch dann nicht anerkannt, wenn concedis ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen sollte. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung/Leistung gelten die AGB von concedis als akzeptiert.

Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten diese AGB nur insoweit, als ihnen nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. 

1. Angebote und Vertragsabschluss

1.1. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und nur als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, seinerseits ein Anbot (=Bestellung/Auftrag) abzugeben.

1.2. Ein Vertrag zwischen concedis und dem Kunden kommt nach Eingang der Bestellung/Auftrag durch Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch concedis oder durch Übergabe respektive Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung zustande.

1.3. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, alle Änderungen und Ergänzungen von Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

1.4. Für concedis verbindliche Willenserklärungen können nur von zur Vertretung nach außen berufenen Personen abgegeben werden.

1.5. Es steht concedis frei, Bestellungen/Aufträge des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, ohne dass concedis die dem Kunden allenfalls dadurch entstandenen/entstehenden Aufwendungen oder Schäden zu ersetzen hat. concedis ist berechtigt, Bestellungen des Kunden auch nur teilweise - dies teilt concedis dem Kunden in der Auftragsbestätigung mit - anzunehmen, sofern die Teillieferung/Teilleistung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Bei Teillieferungen/Teilleistungen hat der Kunde lediglich das auf die übergebenen/gelieferten Waren/erbrachten Leistungen entfallende Entgelt zu bezahlen.

1.6. Produktionsbedingte Änderungen nach Auftragserteilung betreffend Konstruktion, Farbe ect. berechtigen den Kunden nur dann zu einer Änderung oder Auflösung des Vertrages, wenn diese Änderungen für ihn wesentlich und inakzeptabel sind. 

2. Leistungen/Angaben/Preise

2.1. Alle von concedis erbrachten Leistungen (insbesondere auch Projektentwicklungs- und Planungsleistungen) sind – sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart –  entgeltlich und von dem Kunden nach dem jeweils geltenden Stundensatz zu entlohnen. Bei Reisen zur Erfüllung des Auftrages wird die Reisezeit mit Sätzen nach Zeitaufwand, zuzüglich Kilometergeld sowie Diäten verrechnet.

2.2. Angaben egal welcher Art – dies betrifft insbesondere Preise, Mengen, Beschreibungen, Abbildungen, Daten etc. – sind freibleibend und verstehen sich vorbehaltlich allfälliger Fehler, insbesondere Druck- und Satzfehler.

2.3. Die Honorare von concedis richten sich grundsätzlich nach der jeweiligen Preisliste, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sonderregelungen werden individuell mit dem jeweiligen Kunden vereinbart und sind nicht bindend für andere Projekte, Leistungen etc..

2.4. Alle angegebenen Preise beruhen auf den gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und Löhne und verstehen sich netto ab Standort des Lieferwerkes (bei Waren), zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der in dem Zeitpunkt der Leistungserbringung tatsächlich anfallenden Kosten für Versand, Verpackung, Versicherung und Nachnahmegebühren.

2.4. Ändern sich zwischen Auftragserteilung und Ausführung oder im Falle eines Rahmenvertrages für fortlaufende Lieferungen/Leistungen die Preise, insbesondere durch eine Erhöhung von Steuern, Löhnen, Abgaben, Zöllen, Rohstoffpreisen, Kollektivvertragslöhnen oder Energiekosten, ist concedis berechtigt, zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.

2.5. Mehrkosten, die aus dem ungeeigneten Zustand von kundenseitig allenfalls beigestellten Materialien, Unterlagen ect. entstehen, werden von concedis gesondert in Rechnung gestellt.

2.6. concedis ist berechtigt, vereinbarte Leistungen auch durch Subunternehmer zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich anders mit dem Kunden vereinbart.

2.7. Fremdkosten, die im Rahmen der Planung bzw. Durchführung von Projekten entstehen, werden unter Aufschlag des Zeit - und Organisationsaufwandes weiterverrechnet.

2.8. Alle von concedis geleisteten Vorarbeiten sind im Fall einer Stornierung durch den Kunden zum Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe zu bezahlen.

2.9. Können Leistungen ganz oder teilweise aus von concedis nicht zu vertretenden Gründen, so ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe ohne Abzüge vom Kunden zu bezahlen.

3. Liefer- und Leistungsfristen, Lieferung, Eigentumsvorbehalt

3.1. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind – sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich anders vereinbart - unverbindlich, concedis wird diese aber mit Maßgabe der folgenden Bestimmungen so präzise wie möglich einhalten.

3.2. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern in diesem Zeitpunkt alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunden alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall oder ändert der Kunde seine Bestellung ab, beginnt die angegebene Liefer- oder Leistungsfrist erst nach Vorliegen aller zuvor wiedergegebenen Voraussetzungen zu laufen. Jede Änderung der Bestellung führt dazu, dass die angegebenen Liefer- und Leistungsfristen sich entsprechend ändern und der Kunde die gesamten Mehrkosten zu tragen hat.

3.3. Die Einhaltung der vereinbarten Liefer- und Leistungsfrist durch concedis steht auch unter der Voraussetzung richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich daher auch um jene Zeiträume während der concedis ohne Verschulden an der Lieferung/Leistung gehindert ist wie z.B. durch Ereignisse höherer Gewalt, Maschinenausfälle oder Streiks. Eine sich abzeichnende Verzögerung teilt concedis dem Kunden sobald als möglich mit.

3.4. Eine angegebene Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ende der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Kunden mitgeteilt worden ist. Eine angegebene Leistungsfrist gilt als eingehalten, wenn concedis bis zu ihrem Ende mit der Leistungserbringung beginnt.

3.5. concedis ist zu Lieferungen/Leistungen in Teilen berechtigt, sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist und dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Sollte concedis den Auftrag in mehreren Teillieferungen/Teilleistungen erfüllen, wirkt sich eine allfällige Mangelhaftigkeit einer Teillieferung/Teilleistung nicht auf den Gesamtvertrag aus und berechtigt den Kunden nicht zur Auflösung des Gesamtvertrages.

3.6. Ist die Erbringung der Lieferung/Leistung durch concedis durch höhere Gewalt endgültig nicht möglich, ist concedis von der Erbringung der Lieferung/Leistung befreit, der Kunde erhält eine allenfalls geleistete Anzahlung zurück, weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Aufwendungen und Schadenersatzansprüche sind aber ausgeschlossen.

3.7. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten vereinbarten Bruttoentgeltes zuzüglich aller Verzugszinsen, Nebengebühren und allfälliger Rechtsverfolgungskosten im alleinigen Eigentum von concedis (Eigentumsvorbehalt). Noch nicht vollständig bezahlte Waren darf der Kunde ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von concedis weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergeben, verpfänden oder verarbeiten.

3.8. Für den Fall der Weiterveräußerung der von concedis gelieferten Waren vor vollständiger Bezahlung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen den Dritten in Höhe des Wertes der von concedis gelieferten Waren ab; concedis akzeptiert diese Abtretung. Der Wert der von concedis gelieferten Ware entspricht dem mit dem Kunden vereinbarten Bruttoentgelt an den Kunden zuzüglich 10% z.B. für Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten.

3.9. Im Falle der Pfändung der Waren durch einen Gläubiger des Kunden oder für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist der Kunde verpflichtet, concedis dies unverzüglich schriftlich (eingeschriebener Brief) unter Angabe aller relevanten Daten, bekanntzugeben.

3.10. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen die in den Punkten 3.7.-3.9. wiedergegebenen Verpflichtungen hat der Kunde concedis für alle Schäden und Aufwendungen, die durch sein Zuwiderhandeln entstehen, schadlos zu halten.

4. Versand, Gefahrenübergang und Abnahme

4.1. Die Erfüllung der mit concedis zustande gekommenen Verträge erfolgt beim Erwerb von Waren – sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist - durch Übergabe der Waren in den Geschäftsräumlichkeiten von concedis bzw. durch Übergabe an den Frachtführer.

4.2. Mangels abweichender Vereinbarung bestimmt concedis den Transportweg und die Transportmittel ohne Verantwortung für den billigsten oder schnellsten Weg. Die Transportkosten ebenso wie die Kosten einer abgeschlossenen Transportversicherung trägt der Kunde.

4.3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er eine für die Ausführung notwendige Mitwirkung, hat er concedis alle durch diese Verzögerung entstandenen Schäden und Aufwendungen zu ersetzen. In diesem Fall geht auch die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder eines Unterganges der Ware in dem Zeitpunkt des Beginns des Annahmeverzuges auf den Kunden über.

4.4. Die Gefahr der Beschädigung oder des Unterganges der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Kunden bzw. den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Firmengeländes von concedis auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über.

4.5. Die gelieferten Waren sind sofort bei Übernahme auf Transportschäden und Vollständigkeit zu prüfen und deren Vorliegen zu dokumentieren. concedis wird den Kunden bei der Geltendmachung allfälliger Ansprüche gegen den Transporteur angemessen unterstützen.

4.6. Die Erfüllung und somit auch der Gefahrenübergang der mit concedis zustande gekommenen Verträge über Leistungen erfolgt mit Abschluss der Arbeiten oder Übergabe des Werkes an den Kunden.

5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

5.1. Die Zahlung des vereinbarten Entgeltes hat – sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart – innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind von dem Kunden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu bezahlen, sofern concedis nicht einen höheren Schaden etwa durch Darlehensaufnahme erleidet – in diesem Fall hat der Kunden concedis diesen Schaden zu ersetzen.

5.2. Der Abzug eines Skontos ist nur dann zulässig, wenn ein Skonto schriftlich vereinbart worden ist.

5.3.concedis ist berechtigt, zur Deckung ihres Honorars und zur Deckung von Fremdleistungen Anzahlungen zu fordern. Je nach Lieferung/Leistung ist concedis berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 90 % des Auftragsvolumens zu fordern.

5.4. Sollten Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden deutlich mindern ist concedis – sollte der Kunden nicht bereit sein, ausreichende Sicherheiten zur Verfügung zu stellen oder die geforderte Anzahlung nicht leistet - auch zum Vertragsrücktritt berechtigt. In diesem Fall stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber concedis zu; concedis hat aber auch nur Anspruch auf Abgeltung der bislang erbrachten Leistungen.

5.5. Wechsel und Schecks werden von concedis nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der Akzeptanz und nur zahlungshalber angenommen.

5.6. Bei einer von concedis ausnahmsweise gewährten Ratenzahlung tritt Terminsverlust bei Verzug mit auch nur einer Rate ein und der gesamte in diesem Zeitpunkt noch offene Betrag samt Zinsen und Kosten ist unverzüglich zur Zahlung fällig.

5.7. Ein Recht zur Aufrechnung von Ansprüchen von concedis mit von dem Kunden behaupteten Gegenforderungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von concedis anerkannt worden ist.

5.8. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden grundsätzlich nicht zu, außer zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen ein solches Recht vor.

6.Copyrights, Urheberrechte

6.1. Die Urheber - und Nutzungsrechte für sämtliche von concedis erstellten Projektideen, Ideen -Skizzen, Vorschlägen, Beschreibungen, Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Zeichnungen, Programme und sonstigen Unterlagen und Leistungen stehen und verbleiben im Eigentum der concedis.  Soweit Inhalte/Leistungen von Dritten stammen, stehen die Immaterialgüterrechte an diesen Inhalten/Leistungen diesen zu.

6.2. Der Kunde erwirbt im vereinbarten Umfang und zum vereinbarten Zweck ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den von concedis oder den Dritten erbrachten Leistungen. Dieses Nutzungsrecht steht nur dem Kunden zu und darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der concedis nicht an Dritte übertragen werden. Eine Weitergabe der Projektideen, Ideen -Skizzen, Vorschläge, Beschreibungen, Konzepte, Entwürfe, Grafiken, Zeichnungen, Programme und sonstigen Unterlagen und Leistungen von concedis im Ganzen oder in Teilen sowie eine Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstige Verwertung der Projektideen, Ideen -Skizzen, Vorschläge, Beschreibungen, Konzepte, Entwürfe, Grafiken, Zeichnungen, Programme und sonstigen Unterlagen und Leistungen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von concedis unzulässig und verpflichtet den Kunden zum Schadenersatz.

6.3. Werden concedis zur Ausführung eines Auftrages Unterlagen vom Kunden zur Verfügung gestellt, ist der Kunde verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt (und für den gesamten Zeitraum Ihrer Nutzung verfügen wird), die erforderlich dafür sind, dass concedis diese nutzen und von diesen Inhalten Gebrauch machen kann und diese Inhalte weder urheberrechtlich geschütztes Material Dritter noch Material enthalten, das in Rechte Dritter (einschließlich Datenschutz und Rechte am eigenen Bild) eingreift. Der Kunde wird concedis von allfälligen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang schadlos halten.

7. Gewährleistung

7.1. Der Kunde hat die ihm übergebenen/gelieferten Waren und erbrachten Leistungen unverzüglich bei Übergabe auf Vollständigkeit und äußere Mängel zu überprüfen und Unvollständigkeiten und äußere Mängel bei sonstigem Verlust aller Ansprüche (Gewährleistungsansprüche, des Rechtes auf Schadenersatz aus diesem Mangel und der Irrtumsanfechtung) unverzüglich concedis oder dem Lieferanten gegenüber zu rügen und bei Lieferungen auf dem Lieferschein zu vermerken.

7.2. Der Kunde hat die ihm übergebenen/gelieferten Waren und erbrachten Leistungen nach Übergabe unverzüglich auf sonstige Mängel zu untersuchen und allfällige Mängel binnen einer Frist von fünf Werktagen ausschließlich schriftlich bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegenüber concedis zu rügen. Im Falle einer rechtzeitigen Mängelrüge hat der Kunde concedis über Aufforderung die Möglichkeit zu geben, die Ware/das Werk jederzeit zu besichtigen und die behauptete Mangelhaftigkeit zu überprüfen, dies bei sonstigem Verlust aller Ansprüche. Arbeiten des Kunden an der gelieferten Ware oder den erbrachten Leistungen führen ebenso wie allenfalls von dem Kunden vorgenommene Mängelbehebungsversuche zum Verlust aller Ansprüche. Sollte der Versand im Auftrag des Kunden an eine dritte Person erfolgen, treffen die zuvor wiedergegebenen Verpflichtungen neben dem Kunden auch den Dritten.

7.3. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen ist concedis berechtigt, nach eigener Wahl die Mängel durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Ist die Mängelbehebung unmöglich oder untunlich oder ist concedis nicht in der Lage eine gleichwertige mängelfreie Ware zu liefern/Dienstleistung zu erbringen, ist der Kunde zur Preisminderung oder, wenn es sich nicht nur um geringfügige Mängel handelt, zur Wandelung berechtigt.

7.4. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB und des KSchG.

8. Schadenersatz, Haftung

8.1. Für direkte Schäden jeder Art – ausgenommen Personenschäden – einschließlich der Schäden aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, aus deliktischen Handlungen oder Unterlassungen und aus Mängeln haftet concedis nur, soweit ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen solche Schäden krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. Eine Haftung von concedis für indirekte Schäden, Seitenschäden und sonstige Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen.

8.2. Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen sind jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden mit dem Auftragswert limitiert.

8.3. Ansprüche aus der Produkthaftung werden hiedurch nicht berührt.

8.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von concedis auf ihre Gesetzeskonformität, insbesondere auf die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. concedis haftet nicht für allfällige Gesetzesverstöße. Sollte concedis von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, die concedis hinsichtlich sämtlicher daraus entstehenden Kosten (inkl. Rechtsberatungskosten) schadlos zu halten.

8.5. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz verjähren – sofern dieser Einschränkung nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen - innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

9. Erhebung/Verarbeitung/Nutzung personenbezogener Daten des Kunden

9.1. Der Kunde stimmt zu, dass die Verwendung der in seiner Bestellung/Auftrag angeführten Daten über ihn für Zwecke der Datenverarbeitung, Buchhaltung und Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung der Bestellung und des Zahlungsverkehrs verwendet. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte ist nur dann zulässig, wenn dies für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist, der Kunden zugestimmt hat oder zwingende gesetzliche Bestimmungen die Preisgabe erfordert.

9.2. Der Kunden ist damit einverstanden, über aktuelle Produkte und Leistungen von concedis per E-Mail informiert zu werden; diese Zustimmung kann der Kunden jederzeit schriftlich widerrufen.

10. Verbrauchergeschäfte

Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde liegen, gelten sie unter Berücksichtigung der Bestimmungen des KSchG und des ABGB. Sofern Bestimmungen dieser AGB im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen des KSchG stehen, gelten die jeweiligen gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen – die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB wird dadurch nicht berührt. 

11. Ausländische Kunden

Für Kunden, deren Bestellung aus Österreich in ein anderes Land exportiert werden soll, gelten grundsätzlich die Bestimmungen dieser AGB jedoch mit folgender Maßgabe:

  • bereits bei der Bestellung hat der Kunde seine UID-Nummer anzugeben – sollte dies unterbleiben oder kein Steuerabkommen bestehen stellt concedis die österreichische Umsatzsteuer in Rechnung und der Kunde hat den Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer zu bezahlen;
    der Kunde hat alle im Zusammenhang mit der Ausfuhr aus Österreich, dem Transport und der Einfuhr im Bestimmungsland stehenden Kosten, Steuern, Abgaben und Aufwendungen zu tragen;
  • bei Lieferungen, die zu verzollen sind, obliegt die Verzollung ausschließlich dem Kunden, der auch die Kosten dafür zu tragen hat;
    sollte eine Zertifizierung der von dem Kunden gekauften Produkte notwendig sein, obliegt die Erlangung der Zertifizierung ausschließlich dem Kunden, der auch die Kosten dafür zu tragen hat. Die für die Erlangung der Zertifizierung allenfalls notwendigen Produktdaten und Informationen stellt concedis dem Kunden gegebenenfalls zur Verfügung, diesen Zusatzaufwand hat der Kunde zu tragen;
  • sollte für die Ausfuhr eine Exportlizenz erforderlich sein, hat der Kunde auf seine Kosten eine solche zu beschaffen respektive concedis die Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erwirkung einer Exportlizenz zu ersetzen;
  • die Übergabe von Waren an den Kunden erfolgt wie auch der Gefahrenübergang gemäß Incoterms 2010 EXW (ex works)
    bei im Ausland zu erbringenden Leistungen von concedis hat der Kunde die gesamten mit dem Aufenthalt erforderlichen Spesen (Anreise, Aufenthalt, Verpflegung) zu tragen. 

12. Sonstiges

12.1. Die Kunden stimmen ausdrücklich zu, dass concedis Mitteilungen einschließlich solcher zur Änderung dieser Bestimmungen, per Telefax, E-Mail, normaler Post oder durch Postings zusendet.

12.2. Die Kunden stimmen ausdrücklich zu, dass die Nichtausübung oder Nichtdurchsetzung jeglicher Rechte oder Rechtsbehelfe, die in den AGB enthalten sind (oder die concedis nach dem anwendbaren Recht zustehen), keinen Verzicht auf ein Recht durch concedis darstellt und diese Rechte und Rechtsbehelfe concedis weiterhin zustehen.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig / unwirksam sein oder werden, treten an Stelle der ungültigen / unwirksamen Bestimmung die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen sofern die Vertragspartner nicht einvernehmlich eine Ersatzbestimmung vereinbaren. Die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB wird dadurch nicht berührt, die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben weiterhin wirksam und anwendbar.

12.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die Vertragsparteien vereinbaren von diesem Formerfordernis nicht, auch nicht einvernehmlich abzugehen.

12.5. Auf das Vertragsverhältnis zwischen concedis und ihren Kunden ist materielles österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes anzuwenden.

12.6. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den AGB, dem Vertragsverhältnis zwischen concedis und ihren Kunden und den von concedis erbrachten Lieferungen / Leistungen wird – sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen – die Zuständigkeit des für Handelssachen in Wien zuständigen Gerichtes vereinbart.

12.7. Verhaltenskodex

Der Verkäufer hat sich in Bezug auf seinen Online-Shop www.cavayco.com den „OnTrustNet Geprüfter Online-Shop”-Qualitätskriterien von OnTrustNet unterworfen, die unter folgendem Link https://ontrust.net/shop-guetesiegel-anforderungen einsehbar sind.

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